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Da Fallschirmspringer im Sinne des Luftverkehrsgesetzes Luftfahrer sind, werden sie nach den gültigen Luftverkehrsvorschriften ausgebildet.
Maximales Körpergewicht: 100kg ! Das Absprunggewicht darf nicht über 115kg liegen.
Zur Ausbildung müssen folgende Unterlagen vorliegen (§ 24 LuftVZO):
Für One Jump´s gelten zunächst nur die letzten beiden Punkte!
* Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses
* Fotokopie des Führerscheines, wenn er nach 1974 ausgestellt wurde, ersatzweise ein Nachweis über die Grundkenntnisse der Ersten Hilfe (Sofortmaßnahmen)
* 3 Paßbilder
* Tauglichkeitszeugnis (Attest) eines Arztes, aus dem die gesundheitliche Tauglichkeit zum Fallschirmspringen hervorgeht, Formulare sind hier erhältlich
* Einwilligungserklärung der Erziehunsberechtigten (bei Minderjährigen, die Ausbildung kann ab dem 16. J. begonnen werden)
Alle jeweils benötigten Papiere müssen bei Beginn der Ausbildung also am ersten Tag um 9 Uhr vollständig vorhanden sein.
Voraussetzung für die Ausbildung ist die Mitgliedschaft im Verein und (automatisch) im Deutschen Aeroclub. Über die endgültige Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des Vereines; die Ausbildung beginnt nach der Zahlung der Ausbildungsgebühr und aller weiterer Kosten.
Jedes Vereinsmitglied ist über den Landessportbund (Sporthilfe) kostenfrei unfallversichert. (Grundabsicherung)
Bitte benutzen Sie die Online Anmeldung.
Eine Anmeldung zu einer Ausbildung ist erforderlich; natürlich kann man den Ausbildungsbogen auch per Post zusenden oder persönlich an einem Wochenende im Vereinsheim abgeben - eine gute Gelegenheit, sich kennenzulernen, dennoch bevorzugen wir die Online Variante.
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